Wartung Ihrer Anlagen

Um die Betriebssicherheit Ihrer Anlage zu gewährleisten, müssen Pumpen-, Rückstau- und Abscheideranlagen inkl. deren Steuerungen regelmäßig gewartet werden.

Die Wartungsintervalle sollten bei:

  • gewerblichen Objekten alle 1/4 Jahre
  • Mehrfamilienhäusern alle 1/2 Jahre
  • Einfamilienhäusern jährlich

stattfinden. Dies sind Richtlinien die von den Herstellern und der DIN empfohlen werden. Wir prüfen im Einzelfall immer die notwendige Wartungshäufigkeit und bieten dementsprechend einen Wartungsvertrag an. Damit ist Ihr Objekt bei uns registriert und unsere Techniker kümmern sich um die Einhaltung der vereinbarten Wartungstätigkeiten.

Wartung einer Tauchpumpenanlage

Wartung einer Tauchpumpenanlage

Im Rahmen eines Wartungsvertrages wird jede Anlage durch das Fachpersonal der Pumpenservice Nord GmbH in den im Wartungsvertrag vereinbarten Abständen aufgesucht. Hierbei werden folgende Leistungen erbracht:

  1. Überprüfung der Schaltanlage, der Niveausteuerung und der Motorwicklung.
  2. Messung des Isolationswiderstandes und der Stromaufnahme.
  3. Reinigung der Staurohre, Schwimmer, Einperlglocken und Entlüftungsleitungen bzw. -bohrungen an den Pumpen.
  4. Druckprüfung am Steuer-Kompressor, falls vorhanden.
  5. Überprüfung des Sammelbehälters auf Schäden und Korrosion. Ggf. Reinigung des Sammelbehälters bzw. des Tauchpumpenschachtes.
  6. Gängigkeit und Funktion der Absperr- und Rückstauarmaturen prüfen und ggf. wiederherstellen.
  7. Überprüfung und ggf. Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der Handmembranpumpe, falls vorhanden.
  8. Überprüfung und ggf. Ergänzung der Ölfüllungen in Dichtungskammern und Tauchpumpen.
  9. Überprüfung der gesamten Anlage in allen Schaltzuständen einschl. der Signalanlagen.
  10. Erstellung eines Berichtes, ggf. mit Mängelliste und ggf. entspr. Angebots zur Behebung.

Zusätzlich im Zuge der Wartung anfallende Arbeiten werden extra mit einem Wartungskundenpreis pro Stunde berechnet. Darüber hinaus kann eine Schmutzgeldpauschale berechnet werden. Es fallen jedoch keine Anfahrtskosten an.

Bei Abschluss eines Wartungsvertrages gewährleisten wir einen ständigen Notdienst unter der Telefonnummer: 03 88 59/ 6 65 23. Die Störungsmeldung sollte günstigstenfalls vom Haustechniker vor Ort angezeigt werden, da oftmals auch telefonisch Abhilfe geschaffen werden kann.
Noteinsätze von an Werktagen 17 bis 7 Uhr und ganztägig am Samstag mit 25% Zuschlag und Sonn- und Feiertagen zzgl. 50% berechnet.

Gern unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot zu Ihrer Anlage.

Inspektion

Betreiber von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern müssen in gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen ihre Anlagen von einer unabhängigen fachkundlichen Stelle auf Dichtigkeit und Betriebssicherheit prüfen lassen. Vorgeschrieben ist im Regelfall ein Intervall von 5 Jahren (Abweichungen können nur von der zuständigen Behörde genehmigt werden).

Bei einer Überprüfung durch unseren Sachverständigen erfolgt u.a. eine eingehende Sichtkontrolle, die Überprüfung  der korrekten Leitungsführung, die Berechnung der erforderlichen Größe, die Kontrolle der lückenlosen Dokumentation der Entsorger- und Wartungstätigkeiten im Betriebstagebuch.

Darüber hinaus wird die Dichtigkeit der Anlage durch An- bzw. Aufstauen mit Frischwasser geprüft. Bei Erdeinbauten erfolgt die Messung des Pegelstandes durch modernste und geeichte Messtechnik der Firma Messen Nord. Bei Freiaufstellungen erfolgt die Kontrolle über Sicht.

Unser Merkblatt zur Vorbereitung Ihrer Generalinspektion: Klick

Wir sind „Staatlich zugelassene Fachkundigen-Organisation für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern“ in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern.

Generalinspektion eines Fettabscheiders – Erdeinbau

Generalinspektion eines Fettabscheiders - Erdeinbau